11-Punkte-Hygieneplan

Für die Einhaltung behördlicher Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus

  1. Kontaktnachverfolgung für
    • Online-Buchende erledigt
    • Gäste, die an der Kasse zahlen per Luca-App oder Eintragung in Liste
  2. Schutzmasken und -handschuhe
    Unsere Besucher sind dazu verpflichtet durchgängig MNB (Mund-Nasen-Bedeckung) erhöhten Standards zu tragen. Auch unsere Mitarbeiter/innen tragen MNB.
  3. Mindestabstand beachten: 1,5 m
  4. Öffnung der Ausstellungen                                                                           
    Wir befolgen die behördlichen Vorgaben zur Anzahl an Besuchern pro Quadratmeter Ausstellungsfläche.
  5. Markierungen auf der Ausstellungsfläche                                           
    Erlaubte Bereiche (z. B. Wartezonen, Kassenbereich, Fensterflächen) sind gekennzeichnet. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
  6. Eingangskontrollen
    Wir überwachen die maximal zulässige Anzahl an Besuchern, um jederzeit den Mindestabstand gewährleisten zu können.
  7. Mitarbeiteranweisungen
    Alle Mitarbeiter/innen sind hinsichtlich des präventiven Infektionsschutzes zur Verringerung der Infektionsgefahr unterwiesen worden.
  8. Spuck- und Niesschutz an den Kassen
    Nies- und Spuckschutz an den Kassenbereichen und Arbeitsplätzen schützen unsere Besucher und Mitarbeiter.
  9. Hände waschen und desinfizieren
    Nutzen Sie im Eingangs-/Ausgangsbereich die Desinfektionsmöglichkeit
  10. Desinfizierende Reinigung
    Die Reinigung der Ausstellungsflächen wird intensiviert.
  11. Rücksichtnahme                                                                                                            
    Wir bitten alle Besucher, die Regeln einzuhalten und auf andere Besucher Rücksicht zu nehmen.                                                                                                                                              

Wir sind für die Umsetzung der behördlichen Auflagen verantwortlich – den Weisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.

Dieser Hygieneplan gilt auf Basis der Verordnung Stand 31.05.2021.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Ihr Team der

Seehundstation Nationalpark-Haus und des Waloseums